AGB
VALI.SYS AG


1. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich und Zielsetzung
1.1 Vertragspartner und Anwendungsbereich
Vertragspartner des Kunden ist die vali.sys ag (nachfolgend „vali.sys“ genannt), vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Christen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen vali.sys und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt) und umfassen sowohl Dienstleistungen als auch Sachleistungen.
Die AGB regeln die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, dienen der Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards gemäss Best Practice sowie der Einhaltung aller gesetzlichen und normativen Vorgaben. Sie finden auf sämtliche Offerten, Auftragsbestätigungen, Verträge sowie daraus resultierende Leistungen Anwendung.
vali.sys und der Kunde verpflichten sich, alle anwendbaren lokalen, kantonalen und eidgenössischen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften am Ort der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen, Mitwirkungspflicht des Kunden
Es gelten ausschliesslich die AGB von vali.sys. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn vali.sys diesen nicht ausdrücklich widerspricht – ausser, vali.sys hat deren Geltung schriftlich zugestimmt.
Der Kunde verpflichtet sich, vali.sys sämtliche für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zulässigkeit von Plänen, Genehmigungen oder sonstigen kundenseitigen Dokumenten besteht seitens vali.sys nicht. Eine diesbezügliche Warnpflicht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
vali.sys ist berechtigt, zur Vertragserfüllung notwendige Informationen im Rahmen des Auftrages an Subunternehmer, Lieferanten und Projektpartner weiterzugeben.
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unterlässt der Kunde die Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten, ist vali.sys berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.3 Datenschutz und Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
vali.sys verarbeitet Personendaten unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, kann eine Datenverarbeitung durch berechtigte Dritte (z. B. Subunternehmer) erfolgen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der elektronischen Datenübertragung (z. B. via E-Mail) trotz technischer und organisatorischer Schutzmassnahmen ein gewisses Restrisiko unbefugter Zugriffe durch Dritte nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
1.4 Eigentums- und Immaterialgüterrecht
Sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte an Konzepten, Software, Plänen, Zeichnungen, Schemata und anderen Arbeitsergebnissen verbleiben ausschliesslich bei vali.sys, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Diese Unterlagen dürfen weder vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht noch für eigene Zwecke verwendet werden, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung von vali.sys.
1.5 Produktinformationen
vali.sys stellt Informationen zu Produkten und Dienstleistungen mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen zur Verfügung. Soweit Angaben von Herstellern übernommen werden (z. B. zur Garantiedauer), gelten ausschliesslich die entsprechenden Herstellerinformationen als verbindlich. vali.sys übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der übernommenen Angaben.
1.4 Eigentums- und Immaterialgüterrecht
Diese AGB gelten als Vertragsbestandteil und werden durch die Annahme der Offerte durch den Kunden ausdrücklich akzeptiert.
2. Vertragsabschluss
2.1 Verbindlichkeit der Bestellung
Nur schriftlich erteilte Bestellungen des Kunden gelten als rechtsverbindlich. Eine fehlende Reaktion von vali.sys auf Forderungen, Vorschläge, Änderungen oder Unterlagen des Kunden stellt keine stillschweigende Zustimmung dar.
2.2 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang von vali.sys ergibt sich verbindlich aus dem Vertrag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.3 Änderung, Stornierung und Rücktritt
Mit Abgabe einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme der vereinbarten Leistung. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden können von vali.sys nach eigenem Ermessen angenommen oder abgelehnt werden.
Ein Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, vali.sys stimmt dem ausdrücklich zu. Eine mögliche Stornierung hängt vom jeweiligen Produkt sowie vom Zeitpunkt der Stornierungsanfrage ab und kann mit Kostenfolgen verbunden sein.
Bei Lieferverzug ist ein Rücktritt durch den Kunden erst zulässig, wenn eine schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 30 Kalendertagen nach dem vereinbarten Liefertermin fruchtlos verstrichen ist.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Eigentumsrechte bis zur vollständigen Zahlung
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der vali.sys. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder vergleichbare Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch den Kunden sind unzulässig.
3.2 Zutrittsrecht bei Zahlungsverzug
vali.sys ist berechtigt, das Warenlager oder den Einsatzort beim Kunden zu betreten, um das Eigentum an den gelieferten, aber noch nicht bezahlten Waren festzustellen. Bei Zahlungsverzug ist vali.sys berechtigt, sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, insbesondere die Rücknahme der Waren auf Kosten des Kunden.
4. Zusatzleistungen
4.1 Zusatzaufwand vor Ort
Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise exklusive Mehrwertsteuer. Zusätzliche Arbeitszeiten vor Ort, die infolge bauseitiger Verzögerungen, unvorhergesehener Behinderungen oder fehlender Vorbereitung durch den Kunden entstehen, sind nicht im vereinbarten Preis enthalten.
Solche Zusatzleistungen werden separat nach effektivem Aufwand und gemäss den aktuell gültigen Regiekostenansätzen von vali.sys in Rechnung gestellt.
4.2 Leistungen ausserhalb des Erfüllungszwecks
Lieferungen und Leistungen, die über den ursprünglich definierten Erfüllungsort und den vereinbarten Erfüllungszweck hinausgehen, sind nicht im vereinbarten Preis enthalten. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie vom Kunden beauftragt oder zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungsfrist und Abzüge
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Abzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich in der Auftragsbestätigung oder in einem separaten Vertrag vereinbart wurden. Abweichende Zahlungsbedingungen, wie Teil- oder Ratenzahlungen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
5.2 Verzugszinsen und Vertragsrücktritt
Bei Zahlungsverzug erhebt vali.sys ab der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1 % auf den offenen Rechnungsbetrag. Darüber hinaus ist vali.sys berechtigt, unter Kostenfolge für den Kunden vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, laufende Lieferungen und Leistungen auszusetzen sowie Mahngebühren zur Deckung des entstandenen Aufwands zu verlangen.
5.3 Beanstandungen von Rechnungen
Rechnungsbeanstandungen oder Mängelrügen sind schriftlich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Rechnungsdatum bei vali.sys einzureichen. Eine Beanstandung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der nicht betroffenen Positionen und hat keine aufschiebende Wirkung auf das Zahlungsziel.
5.4 Preisänderungen und Vertraulichkeit von Offerten
vali.sys behält sich Preisänderungen für Produkte und Dienstleistungen ausdrücklich vor. Sämtliche Offerten sind vertraulich zu behandeln und dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung von vali.sys weder veröffentlicht noch Dritten weitergegeben werden.
5.5 Anpassungen durch Projektverlauf
Detailabklärungen, zusätzliche Kundenwünsche oder unvollständige bzw. fehlerhafte Angaben seitens des Kunden können jederzeit zu Preisanpassungen oder Änderungen in der Planung und Ausführung führen. Der daraus resultierende Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden.
Bei umfangreicheren Projekten kann vali.sys zur Absicherung beider Parteien eine verbindliche Design-Spezifikation (DS) erstellen, die vom Kunden vor Auftragsausführung schriftlich zu genehmigen ist.
6. Gewährleistung
6.1 Allgemeine Gewährleistungspflicht
vali.sys gewährt auf ihre Produkte eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferdatum. Die Wahl der Gewährleistungsart – Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Rücktritt (Wandelung) – liegt im Ermessen von vali.sys.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge normaler Abnutzung, unsachgemässer Behandlung, Fehlmanipulationen, Eingriffe durch Dritte sowie äussere Einflüsse wie Feuchtigkeit, Stürze, Schläge oder Elementarschäden. Bei Verschleissteilen, Batterien und Akkus wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
6.2 Gewährleistung bei Montagen
Bei Messgeräten beginnt die zweijährige Gewährleistungsfrist ab Abschluss der Montagearbeiten – ausgenommen sind Bedienungsfehler oder mechanische Schäden.
Liegt der Abschluss der Montage mehr als vier Wochen nach dem Warenversand, gilt das Versanddatum als Beginn der Gewährleistungsfrist. Bei projektbedingten Verzögerungen von über drei Monaten, in denen keine Auslieferung möglich ist, gilt das Lieferdatum unserer Vorlieferanten als Start der Gewährleistungsfrist.
6.3 Ausschluss bei Eingriffen oder unsachgemässer Nutzung
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von vali.sys Reparaturen oder Änderungen an den Produkten vornehmen. Dasselbe gilt bei unsachgemässer Bedienung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneten Umgebungsbedingungen, bei aussergewöhnlichen mechanischen sowie chemischen Einflüssen oder bei Einwirkungen höherer Gewalt.
6.4 Haftungsausschluss für Schäden
Schadensersatzansprüche gegenüber vali.sys, ihren Lieferanten oder Subunternehmern sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
6.5 Beschränkung der Haftung
Die Haftung von vali.sys und ihren Hilfspersonen ist – soweit gesetzlich zulässig – vollständig ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere direkte und indirekte Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden sowie Schäden durch Fehlbedienung, mangelhafte Installation und Montage, unsachgemässe Wartung oder Reparatur durch den Kunden.
Für Fehler und Schäden, die bei der Ausführung durch Servicepartner (z. B. Installationen vor Ort) entstehen, haftet ausschliesslich das beauftragte Drittunternehmen.
7. Lieferung
7.1 Gefahrtragung und Transportschäden
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden bzw. dessen Vertretung am Ort der Leistungserbringung. Allfällige Transportschäden sind vom Empfänger direkt beim zustellenden Transportunternehmen geltend zu machen. vali.sys übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports entstehen.
7.2 Mängelrüge und Rücksendungen
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren umgehend zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich innert fünf Kalendertagen nach Lieferung bei vali.sys zu melden. Versäumt der Kunde diese Frist, gelten die Produkte als genehmigt.
Rücksendungen werden nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung und gemäss den Anweisungen von vali.sys entgegengenommen. Rücksendungen ohne Freigabe werden nicht akzeptiert.
7.3 Verantwortung des Kunden am Montageort
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Bereitstellung des erforderlichen Materials am Montageort sowie für die sachgemässe Zwischenlagerung technischer Komponenten. Ebenfalls obliegt ihm die Entsorgung des Verpackungsmaterials, die Sauberkeit des Montagebereichs sowie die Sicherstellung von Zutrittskontrollen und Bewachung, sofern notwendig.
7.4 Kein allgemeines Rückgabe- oder Umtauschrecht
Ein genereller Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch von gelieferten Produkten besteht nicht. Rücknahmen erfolgen ausschliesslich nach vorgängiger Zustimmung durch vali.sys und unter Berücksichtigung der individuellen Umstände.
8. Fristen und Termine
8.1 Mitwirkungspflichten und Terminverschiebungen
Um vereinbarte Liefer- und Leistungstermine einhalten zu können, ist der Kunde verpflichtet, vali.sys rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ebenso müssen alle vereinbarten Zahlungen und weiteren vertraglichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllt werden.
Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist vali.sys berechtigt, die Termine entsprechend anzupassen. Allfällige daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
8.2 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
vali.sys übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder andere aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Terror, Streik, Betriebsausfälle, behördliche Anordnungen, Lieferverzögerungen oder Nichtlieferungen durch Zulieferer sowie ähnliche Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs von vali.sys liegen.
In solchen Fällen sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, und vali.sys ist berechtigt, Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten
9. Montage und Inbetriebsetzung
9.1 Vertragliche Grundlage
vali.sys erbringt Montage- und Inbetriebnahmearbeiten gemäss den vertraglich vereinbarten Leistungen und Zeitplänen. Grundlage hierfür sind die jeweils gültige Offerte sowie die schriftliche Auftragsbestätigung.
9.2 Abgrenzung fremder Leistungen
Branchenfremde Arbeiten – insbesondere bauliche Massnahmen oder Elektroinstallationen wie Kabelverlegungen – sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs von vali.sys.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Leistungen vorgängig auf eigene Kosten durch geeignete Fachbetriebe ausführen zu lassen. Auf entsprechende kundenseitige Vorbereitungen wird in der Offerte oder Auftragsbestätigung hingewiesen.
9.3 Voraussetzungen für den Montagebeginn
Alle zur Aufnahme der Arbeiten benötigten Komponenten, Unterlagen und kundenseitigen Vorbereitungen müssen vor Beginn der Tätigkeiten vollständig und korrekt am Montageort verfügbar sein. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf ohne Unterbrechung gewährleistet werden.
9.4 Mehraufwand durch Behinderungen
Wird der Arbeitsfortschritt von vali.sys durch kundenseitige oder externe Behinderungen verzögert – beispielsweise durch fehlende Zugänge, unklare Zuständigkeiten oder nicht abgeschlossene Vorarbeiten – ist vali.sys berechtigt, den daraus resultierenden Mehraufwand (z. B. Warte- und Reisezeit) gemäss gültiger Regiekostenansätze zusätzlich zu verrechnen.
9.5 Schutzvorkehrungen am Einsatzort
Sämtliche für den Montageeinsatz erforderlichen Schutzkleidungen und Sicherheitsvorkehrungen, die über den Standard hinausgehen, sind vom Kunden kostenfrei bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere persönliche Schutzausrüstung oder Zugangsberechtigungen zu besonders gesicherten Bereichen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der vali.sys unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht. Die Anwendung internationaler Übereinkommen, insbesondere des Wiener Kaufrechts (CISG), ist ausgeschlossen.
10.2 Gerichtsstand und Vertragssprache
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von vali.sys in Bubikon (ZH), Schweiz. Vertrags- und Korrespondenzsprache ist Deutsch.
10.3 Änderungen der AG
vali.sys behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Erfolgen solche Änderungen während einer laufenden Vertragsbeziehung (z. B. bei Wartungsverträgen), werden die Kunden vorgängig schriftlich informiert. Widerspricht der Kunde nicht innert 20 Arbeitstagen schriftlich, gelten die neuen AGB als akzeptiert und rechtswirksam.
10.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10.5 Gültigkeit und Veröffetlichung
Die jeweils aktuelle Version der AGB ist unter www.valisys.swiss einsehbar und verbindlich. Auf Wunsch wird dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
Gültig ab 20.Juni 2025 / vali.sys ag, Rosengartenstrasse 17b, 8608 Bubikon, Schweiz
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Rosengartenstrasse 17b
8608 Bubikon
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ERREICHBARKEIT
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